Produkte zum Begriff Miete und Pachtekosten:
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Miete
Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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1/2 Miete (DVD)
Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Was bedeutet "Miete zzgl. NK" und "Miete inkl. NK"?
"Miete zzgl. NK" bedeutet, dass die Nebenkosten (wie z.B. Strom, Wasser, Heizung) nicht in der angegebenen Miete enthalten sind und zusätzlich bezahlt werden müssen. "Miete inkl. NK" bedeutet hingegen, dass die Nebenkosten bereits in der angegebenen Miete enthalten sind und nicht separat bezahlt werden müssen.
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Wie gehaltsnachweis Miete?
Wie kann ich Ihnen behilflich sein?
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Warum kalkulatorische Miete?
Die kalkulatorische Miete wird verwendet, um die Kosten für die Nutzung von Eigenkapital und Eigenleistungen in einem Unternehmen zu berücksichtigen. Sie ermöglicht es, die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Anlagen im Unternehmen zu erfassen, auch wenn keine tatsächliche Miete gezahlt wird. Durch die Berücksichtigung der kalkulatorischen Miete können Unternehmen eine realistischere Kostenerfassung und -verteilung vornehmen. Zudem hilft sie bei der Ermittlung des tatsächlichen Gewinns eines Unternehmens, da sie alle relevanten Kostenfaktoren einbezieht. Letztendlich dient die kalkulatorische Miete dazu, eine bessere Grundlage für unternehmerische Entscheidungen zu schaffen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu verbessern.
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Ist Miete umsatzsteuerpflichtig?
Ist Miete umsatzsteuerpflichtig? Die Vermietung von Wohnraum ist in der Regel umsatzsteuerfrei, es sei denn, der Vermieter hat sich freiwillig zur Umsatzsteuer optiert. Gewerbliche Vermietungen, wie z.B. von Büroflächen, können hingegen umsatzsteuerpflichtig sein. Es ist wichtig, sich vorab über die steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. In jedem Fall sollte die Umsatzsteuer korrekt abgeführt werden, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Liebe ist die halbe Miete (DVD)
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Verkehrssicherheit und Baumkontrolle
von H. Stobbe, T. Kowol, P. Jaskula, D. Wilstermann, St. Düsterdiek, P. Wilm, T. Vogel, D. Dujesiefken, H. Baumgarten, G. Doobe und A. Lichtenauer. Praxisratgeber für Baumkontrolleure auf Basis der FLL-Baumkontrollrichtlinien. Zahlreiche Abbildungen geben praktische Hinweise zur Organisation und Durchführung von Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit. Mit Checkliste aller Punkte der FLL-Baumkontrollrichtlinien. 198 Abbildungen und Fotos. 200 Seiten.
Preis: 24.80 € | Versand*: 5.95 € -
Baumstatik und Baumkontrolle
Von Lothar Wessolly und Martin Erb. Dieses Standardwerk liefert eine fundierte Grundlage zur zielgerichteten, nachvollziehbaren, fachlichen Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen mithilfe baumstatischer Untersuchungen. Ein umfangreiches Handbuch rund um das Thema Baum - für Grünflächen- und Umweltämter, Sachverständige sowie Planer und Praktiker. 288 Seiten, 660 vierfarbige Zeichnungen und 24 Tabellen. Gewicht 980 g.
Preis: 106.00 € | Versand*: 5.95 €
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Ist Miete steuerpflichtig?
Ist Miete steuerpflichtig? Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Die erzielten Mieteinnahmen müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Allerdings können auch bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise Instandhaltungskosten oder Abschreibungen, steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte rund um die Vermietung zu klären.
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Ist Miete steuerfrei?
Nein, Miete ist in der Regel nicht steuerfrei. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Regel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Allerdings können bestimmte Kosten, wie beispielsweise Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, von den Mieteinnahmen abgezogen werden, um die steuerliche Belastung zu verringern. Es gibt auch Freibeträge und steuerliche Vergünstigungen für Vermieter, die genutzt werden können. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder Finanzexperten beraten zu lassen, um die steuerlichen Aspekte der Vermietung zu verstehen und optimal zu nutzen.
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Ist Miete mehrwertsteuerpflichtig?
Ja, Miete ist grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. In Deutschland unterliegt die Vermietung von Immobilien dem Regelsteuersatz von 19%. Dies bedeutet, dass Vermieter die Umsatzsteuer auf die Miete erheben und an das Finanzamt abführen müssen. Mieter müssen somit neben der Kaltmiete auch die Umsatzsteuer zahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. die Vermietung von Wohnraum, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Experten zu wenden.
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Wann und wieviel darf Miete erhöht werden?
Mieten dürfen in der Regel nur einmal im Jahr erhöht werden, und zwar gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die genaue Höhe der Erhöhung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete oder Modernisierungsmaßnahmen. Grundsätzlich muss der Vermieter die Mieter mindestens drei Monate im Voraus über die geplante Mieterhöhung informieren. Es gelten jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise bei Staffelmieten oder Indexmieten. Mieter haben zudem das Recht, einer Mieterhöhung zu widersprechen, wenn diese nicht rechtmäßig ist.
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